Kosten

Rechtsanwaltgebühren werden grundsätzlich nach dem zugrundeliegenden Streitwert berechnet. Je nach Rechtsangelegenheit existieren unterschiedliche Gebührenansätze.
Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwalts- vergütungsgesetz.

Erstberatung

Die Erstberatung dient der Klärung offener Rechtsfragen. Es ist zu empfehlen, möglichst früh den Rat eines Anwalts einzuholen, um frühzeitig Fehler oder Fehleinschätzungen auszuschließen. Die Kosten einer Erstberatung liegen zwischen 25,00 und maximal 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.

Übertragung des Mandates

Bei Übertragung des Mandates werden die Kosten der Erstberatung verrechnet. Die Kosten des Mandates errechnen sich nach dem Streitwert, d. h. nach dem wirtschaftlichen Interesse, das Sie an einem Rechtsstreit haben. Lediglich in Strafgeld- und Bußgeldsachen fallen streitwertunabhängige Rahmengebühren an.

Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwalts- vergütungsgesetz. Hierbei richten sich die angefallenen Gebühren nach einem umfangreichen Vergütungsverzeichnis, auf das verwiesen wird.